Leistungen
Unsere Kanzlei berät Unternehmen sowie Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts einschließlich der damit verbundenen Schnittstellen zum Gesellschafts- und Sozialversicherungsrecht.

Unternehmen
Die laufende arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen aller Größenordnungen bildet einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir unterstützen Personal- und Rechtsabteilungen sowohl bei umfangreichen Einzelprojekten, etwa Restrukturierungen, als auch bei laufenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen wie Versetzungen, Abmahnungen und Kündigungen.
Wir begleiten und führen Verhandlungen mit Betriebs- und Personalräten und vertreten Unternehmen in Einigungsstellenverfahren. Darüber hinaus beraten wir bei der Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Auch in sensiblen Bereichen wie dem Antidiskriminierungsrecht und dem Beschäftigtendatenschutz stehen wir unseren Mandanten beratend zur Seite.
Mit unseren Mandanten verbinden uns regelmäßig langfristige, vertrauensvolle Mandatsbeziehungen, die durch persönliche Beratung und die Berücksichtigung der jeweiligen unternehmerischen Besonderheiten geprägt sind.
Vorstände und Geschäftsführer
Die Beratung von Vorständen und Geschäftsführern erfordert neben umfassenden Rechtskenntnissen im Dienstvertrags- und Gesellschaftsrecht ein ausgeprägtes Verständnis für strategische Entscheidungsprozesse in unterschiedlichen Situationen. Häufig gilt es, finanzielle Interessen und die weitere berufliche Entwicklung sorgfältig aufeinander abzustimmen. Dies setzt Erfahrung im Zusammenspiel von Leitungs- und Aufsichtsorganen sowie Gesellschaftern voraus. Dienstverträge von Vorständen und Geschäftsführern weisen dabei zahlreiche Besonderheiten auf, die einer spezialisierten arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Beratung bedürfen.
Als Vorstand oder Geschäftsführer beraten wir Sie sowohl bei der vorausschauenden Gestaltung und Verhandlung von Dienstverträgen als auch im Konfliktfall. Durch eine strukturierte und konsequente Interessenvertretung unterstützen wir Sie dabei, Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen zielgerichtet durchzusetzen.
Führungskräfte
Führungskräfte nehmen in Unternehmen regelmäßig eine exponierte Stellung ein. Damit sind besondere rechtliche und tatsächliche Risiken verbunden, die im Konfliktfall eine spezialisierte arbeitsrechtliche Beratung erfordern. In solchen Situationen kommt es nicht nur auf die Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche an, sondern auch auf Erfahrung im Umgang mit Auseinandersetzungen auf höheren Führungsebenen und den damit verbundenen Interessenlagen.
Wir beraten Führungskräfte sowohl präventiv, etwa bei der Gestaltung und Verhandlung von Arbeits- und Dienstverträgen, als auch in Konflikt- und Trennungssituationen. Dabei vertreten wir Ihre Interessen konsequent und mit der gebotenen Sensibilität gegenüber Ihrem Unternehmen. Neben der Wahrung finanzieller Interessen berücksichtigen wir stets auch die Auswirkungen auf Ihre weitere berufliche Entwicklung und Positionierung.