Leistungen für Vorstände und Geschäftsführer

Gestaltung von Dienst- und Beraterverträgen
Wir beraten Vorstände und Geschäftsführer umfassend bei der Gestaltung und Verhandlung von Anstellungsverträgen. Gerade in der Phase der Anbahnung eines Organverhältnisses ist eine vorausschauende rechtliche Beratung entscheidend, um bereits vor Amtsübernahme die vertraglichen Rahmenbedingungen klar zu strukturieren und spätere Konfliktpotenziale zu reduzieren.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert dabei die Ausgestaltung variabler Vergütungssysteme, Verlängerungs- und Beendigungsklauseln, Change-of-Control-Regelungen, Versorgungszusagen sowie nachvertraglicher Wettbewerbsverbote. In diesen Bereichen legen wir Wert auf eine interessengerechte, rechtssichere und auf die konkrete Position zugeschnittene Vertragsgestaltung.
Aufhebungsvertrags- und Abfindungsverhandlungen
Aus unterschiedlichen Gründen kann sich auf Seiten des Vorstands oder Geschäftsführers wie auch auf Seiten des Unternehmens der Wunsch nach einer einvernehmlichen Beendigung des Dienstvertrages ergeben. In solchen Situationen beraten wir Sie bei der Entwicklung einer klaren und realistischen Verhandlungsstrategie.
Ziel unserer Beratung ist es, tragfähige Lösungen zu erreichen, die sowohl die finanziellen Rahmenbedingungen als auch Ihre weitere berufliche Entwicklung angemessen berücksichtigen. Je nach Sachlage führen wir die Verhandlungen für Sie auch unmittelbar mit den Vertretern der Gesellschafter oder des Aufsichtsrats.
Rechtsschutz bei Abberufung, Kündigung und Freistellung
Kommt es zur Abberufung aus der Organstellung, zur Kündigung des Dienstverhältnisses oder zu einer Freistellung, beraten und vertreten wir Vorstände und Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft und begleiten die Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen erforderlichenfalls auch gerichtlich.
Nicht selten besteht neben dem Vorstands- oder Geschäftsführerdienstvertrag aufgrund einer früheren Tätigkeit ein ruhendes Arbeitsverhältnis. Hieraus können sich besondere materiell-rechtliche und prozessuale Fragestellungen sowie zusätzliche Handlungsoptionen ergeben. Wir analysieren diese Konstellationen sorgfältig und entwickeln darauf aufbauend klare, auf die jeweilige persönliche Situation zugeschnittene Handlungsempfehlungen.
Abwehr von Organhaftungsansprüchen
Das Haftungsrisiko für Organmitglieder hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Vorstände und Geschäftsführer sehen sich zunehmend mit Schadensersatzforderungen konfrontiert, sowohl seitens des eigenen Unternehmens als auch durch Dritte.
In diesen Konstellationen sind regelmäßig komplexe Rechtsfragen zum Umfang der Organpflichten sowie zum unternehmerischen Ermessensspielraum zu beurteilen. Wir beraten und vertreten Vorstände und Geschäftsführer bei der Abwehr von Organhaftungsansprüchen sowohl außergerichtlich als auch in anschließenden Haftungsprozessen und entwickeln auf dieser Grundlage eine strukturierte und situationsangemessene Verteidigungsstrategie.
D&O-Versicherung
Zur Absicherung möglicher Haftungsrisiken schließen viele Gesellschaften für sich und ihre Organmitglieder D&O-Versicherungen ab. Kommt es zu Schadensersatzforderungen wegen eines behaupteten Pflichtverstoßes, stellt sich regelmäßig die Frage nach Umfang und Voraussetzungen der Deckung.
Wir unterstützen Vorstände und Geschäftsführer bei der rechtlichen Einordnung des Haftungsvorwurfs, begleiten die Kommunikation mit dem Versicherer und prüfen die Einstandspflicht der D&O-Versicherung. Dabei berücksichtigen wir die versicherungsrechtlichen Besonderheiten ebenso wie die zugrunde liegenden gesellschafts- und haftungsrechtlichen Fragestellungen.
Vergütung, Boni und Tantiemen
Die Ausgestaltung der Vergütung von Vorständen und Geschäftsführern ist regelmäßig von erheblicher rechtlicher, wirtschaftlicher und strategischer Bedeutung. Neben der festen Vergütung stehen häufig variable Vergütungsbestandteile wie Boni, Tantiemen oder langfristige Incentivierungsmodelle im Mittelpunkt, deren Ausgestaltung und Anwendung konfliktanfällig sein kann.
Wir beraten Vorstände und Geschäftsführer bei der Strukturierung, Verhandlung und Anpassung von Vergütungssystemen sowie bei der Durchsetzung variabler Vergütungsansprüche. Dabei berücksichtigen wir neben den vertraglichen Grundlagen insbesondere gesellschaftsrechtliche Vorgaben, Corporate-Governance-Anforderungen sowie Fragen der Angemessenheit und Transparenz. Auch in streitigen Auseinandersetzungen vertreten wir Ihre Interessen konsequent gegenüber der Gesellschaft.
Durchsetzung von Vergütungsansprüchen (Boni, Aktienoptionen, Carried Interest etc.)
Regelmäßiger Bestandteil der Anstellungsverträge von Organmitgliedern sind Regelungen über variable Vergütungsbestandteile (Boni, Aktienoptionen, Carried Interest etc.). Gerade bei der Beendigung des Anstellungsverhältnisses besteht häufig Uneinigkeit über die zustehenden variablen Bezüge. Wir beraten Sie kompetent über Ihre Rechte, geben Ihnen klare Handlungsempfehlungen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sei es außergerichtlich oder im Wege eines Prozesses.
Pensionszusagen
Regelungen, durch die eine Gesellschaft ihren Organmitgliedern Pensionszusagen erteilt, sind in der Praxis oft unklar formuliert und geben immer wieder Anlass für Auslegungsschwierigkeiten. Wir helfen Ihnen dabei, spätere Streitigkeiten bereits im Vorfeld des Vertragsabschlusses zu vermeiden. Auch wenn die Pensionszusage bereits erteilt und eine gestaltende Beratung nicht mehr möglich ist, unterstützen wir Sie natürlich bei der Durchsetzung Ihrer Versorgungsansprüche.
Wettbewerbsverbote
Während für Organmitglieder im laufenden Anstellungsverhältnis ein gesetzliches Wettbewerbsverbot gilt, ist dies nach der Beendigung des Dienstverhältnisses grundsätzlich nicht mehr der Fall. Ab diesem Zeitpunkt können Geschäftsführer und Vorstände daher auch in Konkurrenz zu ihrem früheren Arbeitgeber treten. Viele Unternehmen versuchen das zu unterbinden und vereinbaren mit Ihren Organmitgliedern nachvertragliche Wettbewerbsverbote gegen Zahlung einer Karenzentschädigung. Ganz entscheidend kommt es dabei auf die jeweils getroffenen Formulierungen an, da fehlerhaft formulierte oder zu weit gehende Wettbewerbsverbote unverbindlich oder sogar nichtig sein können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Unternehmens nachträglich auf die Abrede wieder zu verzichten und sich von der Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung zu befreien. Streitig ist dabei regelmäßig unter welchen Voraussetzungen und mit welcher zeitlichen Wirkung. Wir prüfen für Sie die Zulässigkeit und Reichweite der vertraglichen Vereinbarung, zeigen Ihnen im Einzelnen die jeweiligen Rechtsfolgen und Handlungsoptionen auf und setzen Ihre Ansprüche konsequent, gegebenenfalls auch gerichtlich, durch.
Coaching in Konfliktsituationen
In Konfliktsituationen stehen wir Ihnen als Coach und Sparringspartner zur Seite. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in der Bewältigung kritischer Phasen der Geschäftsführer- und Vorstandstätigkeit und können deshalb schnell auf unterschiedlichste Problemstellungen eingehen und reagieren. Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir dabei die notwendigen Handlungsschritte ab und geben Ihnen in jeder Situation klare Handlungsempfehlungen.
Prozessführung in allen Instanzen
Sofern notwendig, setzen wir Ihre Ansprüche und Rechte auch prozessual durch. Wir verfügen über die notwendige forensische Erfahrung, um auch komplexe Verfahren in Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten zum Erfolg zu führen. Auch die Übernahme von Verfahren in zweiter Instanz mit dem Ziel, erfolgreich Rechtsmittel gegen ein ungünstiges erstinstanzliches Urteil einzulegen, gehört selbstverständlich zu unserem Tätigkeitsspektrum.