Leistungen für Unternehmen

Wir stehen in allen arbeitsrechtlichen Fragen an der Seite von Personal- und Rechtsabteilung Ihres Unternehmens und sind zuverlässiger Ansprechpartner der Personalverantwortlichen sowohl bei individualarbeitsrechtlichen als auch kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen. Dabei legen wir besonderen Wert auf die unternehmerische Gesamtstrategie. Stets behalten wir die Auswirkungen unserer Handlungsempfehlungen in personalpolitischer und betrieblicher Hinsicht im Blick. Auch bei kurzfristigem Beratungsbedarf gewährleisten wir eine zügige und kompetente Bearbeitung in der jeweiligen Thematik. Mit einem persönlichen Ansprechpartner, der jederzeit für Sie erreichbar ist und in kurzer Zeit die Besonderheiten Ihres Unternehmens kennt, bieten wir speziell auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen und keine Beratung „von der Stange“.

Der Abbau von Personal ist häufig unvermeidbarer Bestandteil eines Restrukturierungskonzepts. Wir begleiten Sie von der Konzeptionierung über die Verhandlungsphase mit den Arbeitnehmervertretungen bis hin zur individualrechtlichen Umsetzung. Die Vielzahl der notwendigen rechtlichen Schritte (insbesondere ordnungsgemäße Sozialauswahl, Anhörung des Betriebsrats, Erstattung einer Massenentlassungsanzeige) fassen wir in strukturierten Ablaufplänen bereits im Vorfeld zusammen und gewährleisten damit bestmögliche betriebliche Planbarkeit der Reorganisationsmaßnahmen.

Die Verlagerung von Betrieben oder Betriebsteilen verlangt neben den rein unternehmerischen Herausforderungen auch ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl in Personalfragen. Wir erstellen und konzipieren in Zusammenarbeit mit den Personalverantwortlichen Ihres Unternehmens die nötigen Ablaufpläne. Wir verhandeln Interessenausgleiche und Sozialpläne, unterstützen Sie bei der Erstellung der Unterrichtungsschreiben, zur Information der Beschäftigten über den bevorstehenden Betriebsübergang und beraten bei Restrukturierungen, die aufgrund eines Erwerberkonzepts einen Personalabbau erfordern.

Im Rahmen von Betriebsänderungen begleiten wir die Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen auf Arbeitgeberseite. Wir führen die Verhandlungen mit den Betriebsratsgremien und vertreten Ihre Interessen auch in einem etwaigen Einigungsstellenverfahren.

Bei Unternehmenstransaktionen begutachten wir für Kaufinteressenten die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen des Veräußerers und erstellen eine detaillierte Bewertung daraus resultierender arbeitsrechtlicher Risiken.

Wir führen in enger Abstimmung mit den zuständigen Personalverantwortlichen Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat und Sprecherausschuss) sowie Personalräten im öffentlichen Dienst in allen Bereichen der betrieblichen Mitbestimmung, insbesondere bei Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen, IT-Projekten, Betriebsordnungen, Altersversorgungssystemen, betrieblichem Gesundheitsschutz, Sozialeinrichtungen, Betriebsänderungen und personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellungen und Versetzungen. Können einvernehmliche Lösungen zunächst nicht herbeigeführt werden, vertreten wir Ihr Unternehmen selbstverständlich auch in den sich anschließenden Einigungsstellen- oder arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.

Betriebsvereinbarungen, die auf eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen einwirken, verlangen eine juristisch einwandfreie Formulierung, die auch Folgewirkungen berücksichtigt. Anderenfalls drohen – neben rechtlichen Streitigkeiten – finanzielle Risiken von unüberschaubarem Ausmaß. Wir gestalten rechtssichere Betriebsvereinbarungen zu sämtlichen praxisrelevanten Themenfeldern wie flexible Arbeitszeit, Kurzarbeit, variable Vergütungssysteme, Schichtmodelle, EDV-Systeme, Internet und E-Mail, betrieblichen Verhaltensregeln, Personalentwicklung und Auswahlrichtlinien und vielem mehr.

In Einigungsstellen vertreten wir die Arbeitgeberseite und begleiten bzw. führen in Abstimmung mit Personalverantwortlichen und Unternehmensvertretern die Verhandlungen. Sollte es erforderlich sein, initiieren wir die Einsetzung der Einigungsstelle in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.

Wir beraten Unternehmen in tarifvertraglichen Fragestellungen und bei Arbeitskämpfen. Wir prüfen und bewerten die Rechtslage bei einer beabsichtigten Tarifbindung, einem Tarifwechsel oder einem Verbandsaustritt. Bei rechtswidrigen Streiks leiten wir einstweilige Verfügungsverfahren mit dem Ziel der Streikuntersagung oder des Streikabbruchs ein.

Wir beraten Unternehmen nicht nur bei der betrieblichen Mitbestimmung, sondern auch in allen Bereichen der Unternehmensmitbestimmung (Drittelbeteiligungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz oder Montanmitbestimmungsgesetz), beispielsweise im Zusammenhang mit Aufsichtsratswahlen.

Eine ungeschickte Arbeitsvertragsgestaltung kann für Unternehmen erhebliche negative finanzielle Folgewirkungen haben. Wir vermeiden dies bereits im Vorfeld. Beim Entwurf von Anstellungsverträgen berücksichtigen wir den neuesten Stand der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ebenso wie die speziellen Anforderungen und besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens. Wir zeigen zulässige Spielräume auf, ohne die Rechtssicherheit der Vertragsgestaltung zu gefährden.

Wir beraten Unternehmen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Fremdpersonaleinsätzen, sei es bei der Inanspruchnahme von Dienst- und Werkleistungen oder bei der Gestellung von Arbeitnehmern an Dritte. Wir verfügen über das notwendige Know-how, um Dienst- und Werkverträge gegenüber der (unerlaubten) Arbeitnehmerüberlassung abzugrenzen. Zudem unterstützen wir Unternehmen bei der Einholung von Arbeitnehmerüberlassungserlaubnissen. Natürlich beraten wir auch Zeitarbeitsunternehmen in sämtlichen arbeitnehmerüberlassungsrechtlichen Spezialfragen.

Wir überprüfen im Unternehmen bestehende Arbeitszeitregelungen und konzipieren in Abstimmung mit den zuständigen Personalverantwortlichen an die Gegebenheiten des Unternehmens angepasste Arbeitszeitmodelle. Erforderlichenfalls verhandeln wir diese Regelungen mit Betriebsräten und/oder Gewerkschaften.

Kaum ein Bereich hat in den vergangenen Jahren so stark an Bedeutung für die Unternehmenspraxis gewonnen wie das Thema Compliance. Wir beraten umfassend in allen Compliance-relevanten Fragestellungen, beispielsweise bei der Implementierung von Compliance-Instrumenten wie Hinweisgebersystemen, begleiten Internal Investigations sowohl individual- als auch kollektivrechtlich und überprüfen die im Unternehmen bestehenden Strukturen auf mögliche Risiken wie ein etwaiges Organisationsverschulden.

Die Schaffung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfeldes und die strikte Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind unverzichtbar, um eine (unter Umständen kostenintensive) Inanspruchnahme wegen Diskriminierungen zu verhindern. Wir prüfen präventiv sämtliche Personalinstrumente auf ihre AGG-Konformität und vertreten im Falle einer Diskriminierungsklage konsequent die Interessen des Unternehmens, um unberechtigte Entschädigungsforderungen abzuwehren.

Wir beraten Unternehmen in allen Fragen des betrieblichen Datenschutzes, beispielsweise bei unternehmensübergreifenden Datenübermittlungen im Konzern, bei der Erstellung von Berechtigungssystemen oder bei Datenabgleichen und -auswertungen zur Überprüfung von Verdachtsmomenten auf Compliance-Verstöße.

Wir sind Ansprechpartner in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung, beispielsweise der Auslegung bestehender Versorgungsregelungen auf tariflicher, betrieblicher oder einzelvertraglicher Rechtsgrundlage und der Schließung oder Umgestaltung von Versorgungswerken. Wir beraten in allen Versorgungswegen, d. h. bei Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Pensionszusage oder (rückgedeckter) Unterstützungskasse, und sowohl bei arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusagen als auch bei Entgeltumwandlung (Deferred Compensation).

Die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland wirft eine Vielzahl arbeits- und sozialrechtlicher Problemstellungen auf. Wir beraten Unternehmen beim Abschluss von Entsendungsvereinbarungen und in allen Fragen, die eine Beendigung der Entsendung typischerweise mit sich bringt.

Die Verursachung von Schäden durch Organvertreter kann die Gesellschaft nicht nur berechtigen, sondern gegebenenfalls auch verpflichten, die daraus resultierenden Ersatzansprüche geltend zu machen. Wir prüfen etwaige Ansprüche zunächst auf ihre Durchsetzbarkeit und vertreten die Gesellschaft gegebenenfalls außergerichtlich und gerichtlich gegenüber dem Organmitglied.

Aufsichtsräte und Gesellschafter vertreten das Unternehmen gegenüber den Geschäftsführungsorganen bei Bestellung und Abberufung, dem Abschluss und der Beendigung des Anstellungsvertrages und der Geltendmachung von Haftungsansprüchen. Wir beraten Aufsichtsräte und Gesellschafter bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben und vermeiden so Risiken für die Gesellschaft und das Aufsichtsorgan selbst. Wir gestalten die Anstellungsverträge der Geschäftsführer und Vorstände im Unternehmensinteresse, führen Trennungsverhandlungen und begutachten die Erfolgsaussichten von Schadensersatzforderungen.

Eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung lässt sich oft nicht vermeiden. In diesem Fall vertreten wir Ihre Interessen konsequent und strategisch in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen. Sämtliche Partner der Kanzlei verfügen über weitreichende Prozesserfahrung, auch vor dem Bundesarbeitsgericht.

Wir begutachten arbeitsrechtliche Fragestellungen aller Art auf wissenschaftlichem Niveau und verschaffen Unternehmen damit eine geeignete Entscheidungsgrundlage auch bei komplexen oder außergewöhnlichen arbeitsrechtlichen Themen.

Wir schulen das Management von Unternehmen, um den Führungskräften zu einer grundlegenden Sicherheit im Umgang mit arbeitsrechtlichen Themen im betrieblichen Alltag zu verhelfen. Wir bieten sowohl Grundlagenschulungen als auch Schulungen zu speziellen arbeitsrechtlichen Fragestellungen an.