Leistungen für Unternehmen

Wir beraten und unterstützen Personal- und Rechtsabteilungen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und stehen Personalverantwortlichen sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht als kontinuierlicher Ansprechpartner zur Seite. Dabei berücksichtigen wir stets die unternehmerische Gesamtstrategie sowie die personalpolitischen und betrieblichen Auswirkungen unserer Empfehlungen.

Auch bei kurzfristigem Beratungsbedarf gewährleisten wir eine zügige und sachgerechte Bearbeitung der jeweiligen Themen. Unsere Mandanten werden regelmäßig durch einen festen Ansprechpartner betreut, der mit den Strukturen und Besonderheiten des Unternehmens vertraut ist und eine konsistente, auf das Unternehmen abgestimmte Beratung sicherstellt.

Der Abbau von Personal ist häufig Bestandteil von Restrukturierungs- und Reorganisationsmaßnahmen. Wir begleiten Unternehmen von der Konzeption über die Verhandlungsphase mit den Arbeitnehmervertretungen bis hin zur individualrechtlichen Umsetzung.

Die hierbei erforderlichen rechtlichen Schritte – insbesondere die ordnungsgemäße Sozialauswahl, die Anhörung des Betriebsrats sowie die Erstattung einer Massenentlassungsanzeige – strukturieren wir frühzeitig in abgestimmten Ablaufplänen. Dadurch schaffen wir Transparenz und eine verlässliche Grundlage für die betriebliche Planung der Restrukturierungsmaßnahmen.

Die Verlagerung von Betrieben oder Betriebsteilen verlangt neben den rein unternehmerischen Herausforderungen auch ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl in Personalfragen. Wir erstellen und konzipieren in Zusammenarbeit mit den Personalverantwortlichen Ihres Unternehmens die nötigen Ablaufpläne. Wir verhandeln Interessenausgleiche und Sozialpläne, unterstützen Sie bei der Erstellung der Unterrichtungsschreiben, zur Information der Beschäftigten über den bevorstehenden Betriebsübergang und beraten bei Restrukturierungen, die aufgrund eines Erwerberkonzepts einen Personalabbau erfordern.

Im Rahmen von Betriebsänderungen begleiten wir Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen auf Arbeitgeberseite. Wir unterstützen Unternehmen bereits in der vorbereitenden Phase bei der strategischen und rechtlichen Konzeption der Maßnahmen und führen die Verhandlungen mit den Betriebsratsgremien auf Grundlage klar strukturierter Verhandlungsansätze.

Ziel unserer Beratung ist es, rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu erreichen, die zugleich die betrieblichen Rahmenbedingungen und die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretungen berücksichtigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, vertreten wir Ihre Interessen auch in Einigungsstellenverfahren und begleiten diese bis zum Abschluss.

Bei Unternehmenstransaktionen begutachten wir für Kaufinteressenten die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen des Veräußerers und erstellen eine detaillierte Bewertung daraus resultierender arbeitsrechtlicher Risiken.

Wir führen in enger Abstimmung mit den zuständigen Personalverantwortlichen Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen, insbesondere mit Betriebsräten, Gesamt- und Konzernbetriebsräten sowie Sprecherausschüssen. Im öffentlichen Dienst vertreten wir Unternehmen und Einrichtungen zudem gegenüber Personalräten.

Unsere Beratung und Verhandlungsführung erstreckt sich auf sämtliche Bereiche der betrieblichen Mitbestimmung. Dazu zählen unter anderem Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle, IT- und Digitalisierungsprojekte, Betriebsordnungen, Systeme der betrieblichen Altersversorgung, Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes, Sozialeinrichtungen sowie Betriebsänderungen. Auch bei personellen Einzelmaßnahmen, etwa Einstellungen, Versetzungen oder Umgruppierungen, begleiten wir Unternehmen rechtlich und strategisch.

Kommt eine einvernehmliche Lösung nicht zustande, vertreten wir die Interessen des Unternehmens konsequent in Einigungsstellenverfahren sowie in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.

Betriebsvereinbarungen mit Wirkung auf eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen erfordern eine rechtlich präzise und belastbare Ausgestaltung, die auch ihre mittelbaren und langfristigen Folgewirkungen berücksichtigt. Unzureichende oder unklare Regelungen können nicht nur zu rechtlichen Auseinandersetzungen, sondern auch zu erheblichen wirtschaftlichen Risiken führen.

Wir gestalten und verhandeln rechtssichere Betriebsvereinbarungen zu sämtlichen praxisrelevanten Themenfeldern, insbesondere zu flexiblen Arbeitszeitmodellen, Kurzarbeit, variablen Vergütungssystemen, Schichtmodellen, IT- und EDV-Systemen, der Nutzung von Internet und E-Mail, betrieblichen Verhaltensregelungen, Maßnahmen der Personalentwicklung sowie Auswahlrichtlinien.

In Einigungsstellen vertreten wir die Arbeitgeberseite und begleiten bzw. führen in Abstimmung mit Personalverantwortlichen und Unternehmensvertretern die Verhandlungen. Sollte es erforderlich sein, initiieren wir die Einsetzung der Einigungsstelle in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.

Wir beraten Unternehmen in tarifvertraglichen Fragestellungen und bei Arbeitskämpfen. Wir prüfen und bewerten die Rechtslage bei einer beabsichtigten Tarifbindung, einem Tarifwechsel oder einem Verbandsaustritt. Bei rechtswidrigen Streiks leiten wir einstweilige Verfügungsverfahren mit dem Ziel der Streikuntersagung oder des Streikabbruchs ein.

Wir beraten Unternehmen nicht nur bei der betrieblichen Mitbestimmung, sondern auch in allen Bereichen der Unternehmensmitbestimmung (Drittelbeteiligungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz oder Montanmitbestimmungsgesetz), beispielsweise im Zusammenhang mit Aufsichtsratswahlen.

Die Gestaltung von Arbeitsverträgen hat erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung für Unternehmen. Unklare oder unausgewogene Regelungen können langfristige finanzielle und organisatorische Folgewirkungen nach sich ziehen.

Beim Entwurf und bei der Überarbeitung von Arbeits- und Anstellungsverträgen berücksichtigen wir den aktuellen Stand der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ebenso wie die spezifischen Anforderungen und Besonderheiten Ihres Unternehmens. Wir zeigen rechtlich zulässige Gestaltungsspielräume auf und setzen diese so um, dass eine belastbare und rechtssichere Vertragsgrundlage entsteht.

Wir beraten Unternehmen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Fremdpersonaleinsätzen, sei es bei der Inanspruchnahme von Dienst- und Werkleistungen oder bei der Gestellung von Arbeitnehmern an Dritte. Wir verfügen über das notwendige Know-how, um Dienst- und Werkverträge gegenüber der (unerlaubten) Arbeitnehmerüberlassung abzugrenzen. Zudem unterstützen wir Unternehmen bei der Einholung von Arbeitnehmerüberlassungserlaubnissen. Natürlich beraten wir auch Zeitarbeitsunternehmen in sämtlichen arbeitnehmerüberlassungsrechtlichen Spezialfragen.

Wir überprüfen im Unternehmen bestehende Arbeitszeitregelungen und konzipieren in Abstimmung mit den zuständigen Personalverantwortlichen an die Gegebenheiten des Unternehmens angepasste Arbeitszeitmodelle. Erforderlichenfalls verhandeln wir diese Regelungen mit Betriebsräten und/oder Gewerkschaften.

Kaum ein Bereich hat in den vergangenen Jahren so stark an Bedeutung für die Unternehmenspraxis gewonnen wie das Thema Compliance. Wir beraten umfassend in allen Compliance-relevanten Fragestellungen, beispielsweise bei der Implementierung von Compliance-Instrumenten wie Hinweisgebersystemen, begleiten Internal Investigations sowohl individual- als auch kollektivrechtlich und überprüfen die im Unternehmen bestehenden Strukturen auf mögliche Risiken wie ein etwaiges Organisationsverschulden.

Die Schaffung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfeldes und die strikte Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind unverzichtbar, um eine (unter Umständen kostenintensive) Inanspruchnahme wegen Diskriminierungen zu verhindern. Wir prüfen präventiv sämtliche Personalinstrumente auf ihre AGG-Konformität und vertreten im Falle einer Diskriminierungsklage konsequent die Interessen des Unternehmens, um unberechtigte Entschädigungsforderungen abzuwehren.

Wir beraten Unternehmen in allen Fragen des betrieblichen Datenschutzes, beispielsweise bei unternehmensübergreifenden Datenübermittlungen im Konzern, bei der Erstellung von Berechtigungssystemen oder bei Datenabgleichen und -auswertungen zur Überprüfung von Verdachtsmomenten auf Compliance-Verstöße.

Wir sind Ansprechpartner in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung, beispielsweise der Auslegung bestehender Versorgungsregelungen auf tariflicher, betrieblicher oder einzelvertraglicher Rechtsgrundlage und der Schließung oder Umgestaltung von Versorgungswerken. Wir beraten in allen Versorgungswegen, d. h. bei Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Pensionszusage oder (rückgedeckter) Unterstützungskasse, und sowohl bei arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusagen als auch bei Entgeltumwandlung (Deferred Compensation).

Die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland wirft eine Vielzahl arbeits- und sozialrechtlicher Problemstellungen auf. Wir beraten Unternehmen beim Abschluss von Entsendungsvereinbarungen und in allen Fragen, die eine Beendigung der Entsendung typischerweise mit sich bringt.

Die Verursachung von Schäden durch Organvertreter kann die Gesellschaft nicht nur berechtigen, sondern gegebenenfalls auch verpflichten, die daraus resultierenden Ersatzansprüche geltend zu machen. Wir prüfen etwaige Ansprüche zunächst auf ihre Durchsetzbarkeit und vertreten die Gesellschaft gegebenenfalls außergerichtlich und gerichtlich gegenüber dem Organmitglied.

Aufsichtsräte und Gesellschafter vertreten das Unternehmen gegenüber den Geschäftsführungsorganen bei Bestellung und Abberufung, dem Abschluss und der Beendigung des Anstellungsvertrages und der Geltendmachung von Haftungsansprüchen. Wir beraten Aufsichtsräte und Gesellschafter bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben und vermeiden so Risiken für die Gesellschaft und das Aufsichtsorgan selbst. Wir gestalten die Anstellungsverträge der Geschäftsführer und Vorstände im Unternehmensinteresse, führen Trennungsverhandlungen und begutachten die Erfolgsaussichten von Schadensersatzforderungen.

Eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung lässt sich oft nicht vermeiden. In diesem Fall vertreten wir Ihre Interessen konsequent und strategisch in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen. Sämtliche Partner der Kanzlei verfügen über weitreichende Prozesserfahrung, auch vor dem Bundesarbeitsgericht.

Wir begutachten arbeitsrechtliche Fragestellungen aller Art auf wissenschaftlichem Niveau und verschaffen Unternehmen damit eine geeignete Entscheidungsgrundlage auch bei komplexen oder außergewöhnlichen arbeitsrechtlichen Themen.

Wir schulen das Management von Unternehmen, um den Führungskräften zu einer grundlegenden Sicherheit im Umgang mit arbeitsrechtlichen Themen im betrieblichen Alltag zu verhelfen. Wir bieten sowohl Grundlagenschulungen als auch Schulungen zu speziellen arbeitsrechtlichen Fragestellungen an.