Leistungen für Führungskräfte

Wir stehen Ihnen bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses zur Seite, wenn es um die Verhandlung des Anstellungsvertrages und die Formulierung einzelner Vertragsklauseln geht.

Die Rechtsprechung zur Prüfung von Arbeitsverträgen nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) befindet sich in einem steten und raschen Wandel. Wir kennen die aktuellen Fallstricke und weisen Sie auf bestehende Risiken und Verbesserungsmöglichkeiten hin – immer unter dem speziellen Blickwinkel Ihrer Position als Führungskraft. Gerade die hier üblichen Vereinbarungen über variable Vergütungskomponenten bergen häufig Konflikte, die sich durch eine sorgfältige Vertragsgestaltung vermeiden lassen. Wir unterstützen Sie dabei, dass spätere Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber erst gar nicht entstehen.

Selbstverständlich sind wir auch für Sie da, wenn Sie als externer Berater tätig werden wollen und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung und Verhandlung Ihres Beratervertrags. Zudem geben wir wichtige Hinweise für die Vertragsgestaltung, damit Sie sich später nicht dem Vorwurf einer Scheinselbständigkeit ausgesetzt sehen. Wir begleiten Sie mit fundiertem Fachwissen auf dem immer aktuellsten Stand der Rechtsprechung.

Gerade Führungskräfte können unerwartet in die Situation kommen, sich Gedanken über eine Neuorientierung machen zu müssen. Sei es der eigene Wunsch, ein Wechsel in der Geschäftsführung bzw. der Gesellschafter des Unternehmens, oder andere Gründe, die die Trennung vom Arbeitgeber nach sich ziehen, wir unterstützen Sie dabei, die Beziehungen erfolgreich zu beenden.

Mit Ihnen gemeinsam legen wir die richtige Strategie fest, wenn die einvernehmliche Aufhebung Ihres Vertrages zur Diskussion steht. Wir begleiten Sie durch diese schwierige Phase und sorgen dafür, dass Sie in den Verhandlungen die bestmöglichen Ergebnisse erzielen, sowohl hinsichtlich der finanziellen Ausstattung des „Abfindungspakets“ als auch bei der Sicherung Ihrer weiteren beruflichen Karrieremöglichkeiten.

Wir vertreten Sie in Kündigungsschutzverfahren vor allen arbeitsgerichtlichen Instanzen. Unsere breit gefächerten Kenntnisse und Erfahrungen ermöglichen es uns, Sie effektiv bei der Erzielung des bestmöglichen Prozessergebnisses zu unterstützen.

In Kündigungsschutzprozessen von Führungskräften steht unter anderem die Frage im Mittelpunkt, ob sie als leitende Angestellte einzuordnen sind. Das kann erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung der Kündigung und damit auch auf die Höhe einer Abfindung haben. Wir kennen die Argumente und Fallstricke und begleiten Sie als kompetenter Partner durch das gesamte Verfahren.

Wer in einer Führungsposition Verantwortung übernimmt, trägt immer auch das Risiko, für unerwünschte Ergebnisse in Regress genommen zu werden. Natürlich stehen wir auch hier an Ihrer Seite und beraten und vertreten Sie bei der Abwehr von Schadensersatzforderungen. Dabei klären wir auch die Einstandspflicht einer gegebenenfalls bestehenden D&O Versicherung und übernehmen die diesbezügliche Abwicklung.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen jeder Art. Verträge von Führungskräften enthalten neben einer fixen Vergütung typischerweise auch Vereinbarungen über weitere Vergütungskomponente (Bonus, Aktienoptionen, Carried Interest etc.). Mit unserer profunden Kenntnis der jeweiligen Besonderheiten dieser variablen Vergütungsansprüche beraten wir Sie kompetent und vertreten konsequent Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber.

Wir beraten Sie umfassend im Hinblick auf Ihre Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung, ungeachtet um welchen Versorgungsweg es sich handelt: Eine Direktversicherung als Lebens- oder Rentenversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds als rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen, eine Pensionszusage des Arbeitgebers oder eine (rückgedeckte) Unterstützungskasse.

Schon während des Anstellungsverhältnisses, vor allem aber auch nach seiner Beendigung, können sich Fragen zur Zulässigkeit einer Wettbewerbstätigkeit stellen. Gerade nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind allerdings strikten gesetzlichen Regularien unterworfen. Aus der rechtlichen Beurteilung einer solchen Regelung können sich für Sie als Führungskraft wichtige Handlungsoptionen und -notwendigkeiten ergeben, die wir mit Ihnen erörtern um passgenaue Lösungen zu finden und – gegebenenfalls gerichtlich – zu realisieren.

Führungskräfte werden nicht selten in das Ausland entsandt, um dort für ihren Arbeitgeber oder ein anderes Konzernunternehmen tätig zu werden. Eine solche Entsendung birgt in arbeitsrechtlicher Hinsicht erhebliches Konfliktpotential, das sich typischerweise und regelmäßig erst bei Beendigung der Entsendung offenbart. Wir beraten Sie in dieser Situation vorausschauend und sorgen dafür, dass Sie bei Ihrer Rückkehr keine unliebsamen Überraschungen erleben. Verweigert Ihr Arbeitgeber nach Ablauf der Entsendung eine adäquate Weiterbeschäftigung, setzen wir diese durch oder dringen auf anderweitige zufriedenstellende Lösungen.

Selbstverständlich beraten wir Sie in allen arbeitsrechtlichen Detailfragen, die sich im Rahmen Ihres Anstellungsverhältnisses stellen. Vieles lässt sich bereits vor Entstehung konkreter Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich regeln. Im Konfliktfall, wenn beispielsweise der Arbeitgeber keine vertragsgemäße Beschäftigung gewährleistet oder Sie gegen Ihren Willen von der Arbeitsleistung freigestellt werden, stehen wir an Ihrer Seite, um möglichst frühzeitig das Geschehen in Ihrem Sinne zu lenken. Mit Ihnen gemeinsam nehmen wir eine genaue Einschätzung der Situation vor und geben dann klare Handlungsempfehlungen. Sofern erforderlich, setzen wir Ihre Interessen konsequent gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch, sei es als Berater im Hintergrund, außergerichtlich oder im Rahmen eines Prozesses.

In akuten Konfliktsituationen stehen wir Ihnen als Coach und Sparringspartner zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir die Interessenlage aus allen Blickwinkeln, stimmen dann die notwendigen Handlungsschritte ab und geben Ihnen in jeder Situation klare Empfehlungen. Dabei entscheiden Sie, ob wir als Berater im Hintergrund bleiben oder offen anwaltlich Ihre Interessen gegenüber dem Unternehmen vertreten.

Auch für die Führung von Prozessen in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Wir setzen Ihre Ansprüche kompetent und konsequent durch oder wehren vom Arbeitgeber behauptete Ansprüche ab. Unsere weitreichenden prozessualen Erfahrungen gewährleisten Ihre bestmögliche Vertretung, auch wenn sich das Verfahren in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht komplexer gestaltet. Sie profitieren von unserer Kenntnis der Besonderheiten der Arbeitsgerichtsbarkeit, speziell der Münchener Arbeitsgerichtsbarkeit, ein Wissen, das wir zielführend in unsere Prozessstrategie einbauen.