Leistungen für Führungskräfte

Wir beraten Führungskräfte bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses bei der Gestaltung und Verhandlung von Anstellungsverträgen sowie einzelner Vertragsklauseln. Dabei berücksichtigen wir die besonderen Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus der jeweiligen Führungsposition ergeben.

Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur AGB-rechtlichen Kontrolle von Arbeitsverträgen unterliegt einem stetigen Wandel. Wir prüfen Vertragsentwürfe vor diesem Hintergrund, identifizieren rechtliche Risiken und zeigen sachgerechte Gestaltungsspielräume auf. Besonderes Augenmerk legen wir auf variable Vergütungsbestandteile, die erfahrungsgemäß ein erhöhtes Konfliktpotenzial aufweisen.

Führungskräfte können aus unterschiedlichen Gründen mit der Notwendigkeit einer beruflichen Neuorientierung konfrontiert werden. Auslöser können sowohl persönliche Entscheidungen als auch Veränderungen auf Unternehmens-, Geschäftsführungs- oder Gesellschafterebene sein. In diesen Situationen beraten wir Sie bei der rechtlichen und strategischen Vorbereitung einer einvernehmlichen Trennung vom Arbeitgeber.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine klare und realistische Verhandlungsstrategie für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wir begleiten die Verhandlungen und unterstützen Sie dabei, sowohl die finanziellen Rahmenbedingungen als auch die Auswirkungen auf Ihre weitere berufliche Entwicklung sachgerecht zu berücksichtigen.

Führungskräfte sehen sich nicht selten kurzfristig mit einer Kündigung, einer Freistellung oder der Erwartung einer Trennung konfrontiert. Solche Situationen erfordern eine frühzeitige rechtliche Einordnung und eine klare strategische Vorgehensweise, da bereits zu diesem Zeitpunkt wesentliche Weichen für den weiteren Verlauf gestellt werden.

Wir beraten Sie unmittelbar nach Ausspruch einer Kündigung oder Freistellung und analysieren die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen Ihrer Situation. Dabei berücksichtigen wir insbesondere Ihre arbeitsvertragliche Stellung, mögliche Besonderheiten als leitender Angestellter sowie die Auswirkungen auf Vergütung, Bonusansprüche und Ihre weitere berufliche Entwicklung.

Auf dieser Grundlage entwickeln wir mit Ihnen eine sachgerechte Strategie für das weitere Vorgehen – sei es im Hinblick auf Verhandlungen über eine einvernehmliche Trennung oder die Vorbereitung weitergehender rechtlicher Schritte.

Wir vertreten Führungskräfte in Kündigungsschutzverfahren vor allen arbeitsgerichtlichen Instanzen. Dabei begleiten wir Sie während des gesamten Verfahrens und entwickeln auf Grundlage der jeweiligen Ausgangslage eine sachgerechte prozessuale Strategie.

In Kündigungsschutzverfahren von Führungskräften stellt sich regelmäßig die Frage, ob diese als leitende Angestellte im Sinne des Kündigungsschutzrechts einzuordnen sind. Diese Einordnung kann erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung der Kündigung sowie auf den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens haben. Wir analysieren die maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte und vertreten Ihre Interessen mit der erforderlichen Erfahrung und Sorgfalt.

Führungskräfte tragen aufgrund ihrer Verantwortung ein erhöhtes Risiko, für vermeintliche Pflichtverletzungen oder unternehmerische Entscheidungen in Anspruch genommen zu werden. Schadensersatzforderungen können dabei sowohl vom eigenen Unternehmen als auch von Dritten erhoben werden.

Wir beraten und vertreten Führungskräfte bei der Abwehr solcher Ansprüche und prüfen die rechtlichen Grundlagen der geltend gemachten Forderungen. Soweit eine D&O-Versicherung besteht, klären wir deren Eintrittspflicht und begleiten die Abstimmung mit dem Versicherer unter Berücksichtigung der haftungs- und versicherungsrechtlichen Besonderheiten.

Wir unterstützen Führungskräfte bei der Durchsetzung vertraglicher Vergütungsansprüche. Neben der festen Vergütung enthalten Anstellungsverträge regelmäßig variable Vergütungsbestandteile wie Boni, Tantiemen, Aktienoptionen oder vergleichbare Incentivierungsmodelle, deren Voraussetzungen und Berechnungsmechanismen häufig streitanfällig sind.

Wir prüfen die vertraglichen Grundlagen und die tatsächlichen Anspruchsvoraussetzungen und beraten Sie zu den bestehenden rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten. Dabei vertreten wir Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber sowohl außergerichtlich als auch – falls erforderlich – im gerichtlichen Verfahren.

Wir beraten Sie umfassend im Hinblick auf Ihre Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung, ungeachtet um welchen Versorgungsweg es sich handelt: Eine Direktversicherung als Lebens- oder Rentenversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds als rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen, eine Pensionszusage des Arbeitgebers oder eine (rückgedeckte) Unterstützungskasse.

Schon während des Anstellungsverhältnisses, vor allem aber auch nach seiner Beendigung, können sich Fragen zur Zulässigkeit einer Wettbewerbstätigkeit stellen. Gerade nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind allerdings strikten gesetzlichen Regularien unterworfen. Aus der rechtlichen Beurteilung einer solchen Regelung können sich für Sie als Führungskraft wichtige Handlungsoptionen und -notwendigkeiten ergeben, die wir mit Ihnen erörtern um passgenaue Lösungen zu finden und – gegebenenfalls gerichtlich – zu realisieren.

Führungskräfte werden nicht selten in das Ausland entsandt, um dort für ihren Arbeitgeber oder ein anderes Konzernunternehmen tätig zu werden. Eine solche Entsendung birgt in arbeitsrechtlicher Hinsicht erhebliches Konfliktpotential, das sich typischerweise und regelmäßig erst bei Beendigung der Entsendung offenbart. Wir beraten Sie in dieser Situation vorausschauend und sorgen dafür, dass Sie bei Ihrer Rückkehr keine unliebsamen Überraschungen erleben. Verweigert Ihr Arbeitgeber nach Ablauf der Entsendung eine adäquate Weiterbeschäftigung, setzen wir diese durch oder dringen auf anderweitige zufriedenstellende Lösungen.

Selbstverständlich beraten wir Sie in allen arbeitsrechtlichen Detailfragen, die sich im Rahmen Ihres Anstellungsverhältnisses stellen. Vieles lässt sich bereits vor Entstehung konkreter Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich regeln. Im Konfliktfall, wenn beispielsweise der Arbeitgeber keine vertragsgemäße Beschäftigung gewährleistet oder Sie gegen Ihren Willen von der Arbeitsleistung freigestellt werden, stehen wir an Ihrer Seite, um möglichst frühzeitig das Geschehen in Ihrem Sinne zu lenken. Mit Ihnen gemeinsam nehmen wir eine genaue Einschätzung der Situation vor und geben dann klare Handlungsempfehlungen. Sofern erforderlich, setzen wir Ihre Interessen konsequent gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch, sei es als Berater im Hintergrund, außergerichtlich oder im Rahmen eines Prozesses.

In akuten Konfliktsituationen stehen wir Ihnen als Coach und Sparringspartner zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir die Interessenlage aus allen Blickwinkeln, stimmen dann die notwendigen Handlungsschritte ab und geben Ihnen in jeder Situation klare Empfehlungen. Dabei entscheiden Sie, ob wir als Berater im Hintergrund bleiben oder offen anwaltlich Ihre Interessen gegenüber dem Unternehmen vertreten.

Auch für die Führung von Prozessen in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Wir setzen Ihre Ansprüche kompetent und konsequent durch oder wehren vom Arbeitgeber behauptete Ansprüche ab. Unsere weitreichenden prozessualen Erfahrungen gewährleisten Ihre bestmögliche Vertretung, auch wenn sich das Verfahren in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht komplexer gestaltet. Sie profitieren von unserer Kenntnis der Besonderheiten der Arbeitsgerichtsbarkeit, speziell der Münchener Arbeitsgerichtsbarkeit, ein Wissen, das wir zielführend in unsere Prozessstrategie einbauen.