Leistungen

Unsere Kanzlei berät Unternehmen, Vorstände und Geschäftsführer sowie Führungskräfte im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts und den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten des Gesellschafts- und Sozialversicherungsrechts.

Für Unternehmen

Die laufende arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen aller Größenordnungen ist ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Personal- und Rechtsabteilungen unterstützen wir sowohl bei großen Einzelprojekten wie Restrukturierungen als auch bei „alltäglichen“ arbeitsrechtlichen Fragestellungen wie Versetzungen, Abmahnungen und Kündigungen.

Wir begleiten oder führen Verhandlungen mit Betriebs- und Personalräten und vertreten das Unternehmen in Einigungsstellenverfahren. Wir stellen sicher, dass Ihre Arbeitsverträge stets den neuesten Anforderungen der Rechtsprechung genügen. Wir vermeiden unangenehme Überraschungen in heiklen Angelegenheiten des Antidiskriminierungsrechts oder des Beschäftigtendatenschutzes.

Zu unseren Mandanten bauen wir langjährige vertrauensvolle Mandatsbeziehungen auf, die durch persönliche Beratung und Berücksichtigung individueller Besonderheiten gekennzeichnet sind.

Für Vorstände / Geschäftsführer

Die Beratung von Vorständen/Geschäftsführern verlangt nicht nur exzellente Rechtskenntnisse im Dienstvertrags- und Gesellschaftsrecht, sondern auch ein Gespür für die optimale Strategie in unterschiedlichen Situationen. Oft gilt es, finanzielle Interessen und die weitere berufliche Karriere als Kernziele bestmöglich in Einklang zu bringen. Dies bedarf reichhaltiger Erfahrung für das Zusammenspiel von Leitungs- und Aufsichtsorganen sowie Gesellschaftern von Unternehmen. Dienstverträge von Vorständen und Geschäftsführern weisen vielfältige Besonderheiten auf, die oft nur der versierte Spezialist erkennt.

Als Vorstand oder Geschäftsführer finden Sie in uns erfahrene Anwälte, die je nach Mandat durch geschickte Vertragsgestaltung Ihre Position bereits im Vorfeld so vorteilhaft wie möglich gestalten, oder im Konfliktfall durch konsequente und durchdachte Interessenvertretung für Sie die bestmöglichen Ergebnisse erzielen.

Für Führungskräfte

Führungskräfte befinden sich in Unternehmen in exponierter Stellung. Damit geht das Risiko einher, unvorhergesehen in Konfliktsituationen zu geraten. Dann benötigt eine Führungskraft einen anwaltlichen Berater, der mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl zum einen die arbeitsrechtlichen Ansprüche der Führungskraft zur Geltung bringt, und der zum anderen mit den Besonderheiten von Auseinandersetzungen auf höheren Führungsebenen vertraut ist.

Unsere Anwälte vertreten Sie konsequent und kompetent gegenüber Ihrem Unternehmen und stellen sicher, dass Ihre Interessen sowohl in finanzieller Hinsicht als auch im Hinblick auf Ihre weitere Karriere bestmöglich verwirklicht werden.