{"id":3023,"date":"2021-02-01T12:30:09","date_gmt":"2021-02-01T11:30:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.wsk-arbeitsrecht.com\/?p=3023"},"modified":"2022-05-17T14:54:12","modified_gmt":"2022-05-17T12:54:12","slug":"verpflichtung-zur-geheimhaltung-zulaessigkeit-arbeitsvertraegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.wsk-arbeitsrecht.com\/en\/blog\/verpflichtung-zur-geheimhaltung-zulaessigkeit-arbeitsvertraegen\/","title":{"rendered":"Obligation to maintain confidentiality of business secrets in employment contracts \u2013 inadmissibility of \u201ccatch-all clauses\u201d"},"content":{"rendered":"<p>Auch nach Beendigung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern und ihrem ehemaligen Arbeitgeber wegen der\u00a0 Mitteilung bzw. Weitergabe von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen an Dritte. Inwieweit der Arbeitgeber dies durch Unterlassungsanspr\u00fcche im Wege einer einstweiligen Verf\u00fcgung verhindern kann, musste das LAG K\u00f6ln erst k\u00fcrzlich erneut entscheiden.<\/p>\n<p>Dabei hat sich das LAG K\u00f6ln nun auch mit der Frage befasst, ob die in vielen Arbeitsvertr\u00e4gen standardm\u00e4\u00dfig enthaltene Regelung zur \u201e<strong><u>Geheimhaltung von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen und betrieblichen Angelegenheiten<\/u>\u201c<\/strong> w\u00e4hrend und auch\u00a0<strong><u>nach Beendigung<\/u>\u00a0<\/strong>des Arbeitsverh\u00e4ltnisses (sog. \u201eCatch-All-Klausel\u201c) zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p><!--more-->Diese Klauseln verpflichten den Arbeitnehmer zur umfassenden Geheimhaltung aller ihm bekanntgewordenen Angelegenheiten des Betriebs. Die Klauseln haben dabei zumeist folgenden Wortlaut:<\/p>\n<ul>\n<li><em>Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Gesch\u00e4ftsgeheimnisse sowie betriebliche Angelegenheiten vertraulicher Natur, [\u2026] geheim zu halten und ohne ausdr\u00fcckliche Genehmigung der Gesch\u00e4ftsleitung keinen dritten Personen zug\u00e4nglich zu machen. Die Geheimhaltung ist sowohl gegen\u00fcber Au\u00dfenstehenden als auch gegen\u00fcber anderen Mitarbeitern des Arbeitgebers, die mit dem betreffenden Sachverhalt nicht unmittelbar befasst sind, zu wahren.<\/em><em>\u00a0<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><em>Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertrags und <strong><u>gilt auch \u00fcber die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses hinaus fort<\/u><\/strong>.<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Landesarbeitsgericht K\u00f6ln hat mit Urteil vom<a href=\"http:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/arbgs\/koeln\/lag_koeln\/j2019\/2_SaGa_20_19_Urteil_20191202.html\"> 02.12.2019, Az. 2 SaGa 20\/19<\/a>, entschieden, dass ein <strong><u>lebenslanges<\/u><\/strong> Geheimnisschutzgebot in Form der Catch-All-Klausel sowohl in inhaltlicher als auch in zeitlicher Hinsicht nicht gerechtfertigt ist und den Arbeitnehmer unangemessen benachteilige.<\/p>\n<p>Im Leitsatz des Urteils hei\u00dft es dazu wie folgt:<\/p>\n<p><em>\u201eKlauseln, die einen Arbeitnehmer <strong><u>nach dem Ende des Arbeitsverh\u00e4ltnisses<\/u><\/strong> hinsichtlich rechtm\u00e4\u00dfig erlangter Kenntnisse uneingeschr\u00e4nkt und unendlich zur Verschwiegenheit verpflichten, stellen eine unangemessene Benachteiligung dar und sind unwirksam.\u201c<\/em><\/p>\n<h3><strong>Zur Entscheidung des LAG K\u00f6ln<\/strong><\/h3>\n<p>Die Parteien streiten, ob die Kl\u00e4gerin, ehemalige Arbeitgeberin des Beklagten, von diesem verlangen kann, es zu unterlassen, Gesch\u00e4fts oder Betriebsgeheimnisse zu Wettbewerbszwecken zu verwenden. Der Beklagte ist \u2013 nach Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses mit der Kl\u00e4gerin \u2013 bei einer Kundin der Kl\u00e4gerin im Qualit\u00e4tsmanagement besch\u00e4ftigt. Im Rahmen seiner T\u00e4tigkeit nutzt er auch Daten der Kl\u00e4gerin, die diese als Geheimnis wertet, die aber der neuen Arbeitgeberin des Beklagten bekannt gemacht wurden.<\/p>\n<p>Im Wege des einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahrens beantragte die Kl\u00e4gerin den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, im gesch\u00e4ftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken Gesch\u00e4fts- oder Betriebsgeheimnisse der Kl\u00e4gerin, die ihm im Rahmen des Arbeitsverh\u00e4ltnisses mit dieser anvertraut oder zug\u00e4nglich gemacht worden sind, unbefugt an Dritte mitzuteilen oder weiterzugeben [\u2026].<\/p>\n<p>Das LAG K\u00f6ln entschied, dass die Klage der ehemaligen Arbeitgeberin unbegr\u00fcndet sei. Nach Ansicht der Kammer fehle es an einer derart weiten nachvertraglichen Verpflichtung des Beklagten, obgleich im Arbeitsvertrag die Geheimhaltung aller Betriebs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse sowie aller sonstigen, im Rahmen der T\u00e4tigkeit zur Kenntnis gelangten Angelegenheiten und Vorg\u00e4nge der Gesellschaft \u00fcber die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses vereinbart war.<\/p>\n<p>Die Vereinbarung einer derart weiten Geheimhaltungsklausel nach dem Ende des Arbeitsverh\u00e4ltnisses sei unwirksam (\u00a7\u00a7 310, 307 BGB). Es handele sich um eine sog. Catch-All-Klausel, die den Arbeitnehmer bis an sein Lebensende verpflichten soll, jede bisher im Arbeitsverh\u00e4ltnis erlangte Information uneingeschr\u00e4nkt geheim zu halten. Eine Bindung ohne zeitliche Beschr\u00e4nkung und ohne inhaltliche Konkretisierung ber\u00fccksichtige nach Ansicht des LAG K\u00f6ln nicht ausreichend die grundgesetzlich gesch\u00fctzte Rechtsposition des Arbeitnehmers. Der Gesetzgeber habe mit der Zulassung von Wettbewerbsklauseln (vgl. \u00a7\u00a7 74 ff HGB) einen angemessenen Ausgleich erm\u00f6glicht, der zudem vorsehe, dass die l\u00e4ngste m\u00f6gliche Bindungsfrist zwei Jahre betr\u00e4gt und hierf\u00fcr ein finanzieller Ausgleich (sog. Karenzentsch\u00e4digung) zu zahlen ist. Damit sei der Arbeitnehmer frei, diejenigen Kenntnisse, die er im Arbeitsverh\u00e4ltnis rechtm\u00e4\u00dfig erworben hat, nach dem Ende des Vertrags zu nutzen.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich argumentierte die Kammer auch damit, dass die Kl\u00e4gerin nicht einmal glaubhaft gemacht habe, dass die im Einzelnen aufgef\u00fchrten Daten \u201eGesch\u00e4ftsgeheimnisse\u201c i.\u2009S.\u2009d. Legaldefinition des \u00a7 2 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen (GeschGehG) sind.<\/p>\n<h3><strong>Was gilt es nun zuk\u00fcnftig \u2013 vor allem f\u00fcr Arbeitgeber \u2013 zu beachten?<\/strong><\/h3>\n<p>Arbeitgeber sollten fortan einen genauen Blick auf ihre derzeit in den Arbeitsvertr\u00e4gen verwendeten arbeitsvertraglichen Catch-All-Klauseln haben und \u2013 falls notwendig \u2013 eine <strong><u>Anpassung<\/u><\/strong> der derzeitigen Vertragsklauseln veranlassen. Die blo\u00dfe Wiederholung der abstrakten gesetzlichen Formulierung wird hier f\u00fcr eine transparente Regelung regelm\u00e4\u00dfig nicht mehr gen\u00fcgen. Ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an der Geheimhaltung von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen muss sich nach der Entscheidung des LAG K\u00f6ln <strong><u>inhaltlich<\/u><\/strong> auf konkrete Daten bzw. Sachverhalte beschr\u00e4nken und in <strong><u>zeitlicher<\/u><\/strong> Hinsicht eine Angabe, wie lange die geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsache nach Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses geheim zu halten ist, umfassen. F\u00fcr die Vertragsgestaltung wird sich deshalb empfehlen, eine Regelung zu gestalten, die Transparenz dahingehend schafft, welche Gesch\u00e4ftsgeheimnisse (z.B. Einzelheiten der Betriebsorganisation, der Beziehung zu Kunden, Unternehmensdaten, etc.) dem jeweiligen Mitarbeiter in seiner Position zug\u00e4nglich sind.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.wsk-arbeitsrecht.com\/anwaelte\/melanie-maier\/\">Melanie Maier<\/a>, Rechtsanw\u00e4ltin und Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Arbeitsrecht<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-square wp-image-2917\" src=\"https:\/\/www.wsk-arbeitsrecht.com\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/wsk-team-melanie-maier-180x180.jpg\" alt=\"\" width=\"180\" height=\"180\" srcset=\"https:\/\/www.wsk-arbeitsrecht.com\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/wsk-team-melanie-maier-180x180.jpg 180w, https:\/\/www.wsk-arbeitsrecht.com\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/wsk-team-melanie-maier-80x80.jpg 80w, https:\/\/www.wsk-arbeitsrecht.com\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/wsk-team-melanie-maier-36x36.jpg 36w\" sizes=\"auto, (max-width: 180px) 100vw, 180px\" \/><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Even after an employment relationship has ended, disputes often arise between employees and their former employers due to the disclosure or passing on of business secrets to third parties. The Cologne LAG recently had to decide again to what extent the employer can prevent this through injunctive relief through an interim injunction.<\/p>","protected":false},"author":12,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[9],"tags":[],"class_list":["post-3023","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-presse"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.wsk-arbeitsrecht.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3023","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.wsk-arbeitsrecht.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.wsk-arbeitsrecht.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wsk-arbeitsrecht.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/12"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wsk-arbeitsrecht.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3023"}],"version-history":[{"count":15,"href":"https:\/\/www.wsk-arbeitsrecht.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3023\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3305,"href":"https:\/\/www.wsk-arbeitsrecht.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3023\/revisions\/3305"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.wsk-arbeitsrecht.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3023"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wsk-arbeitsrecht.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3023"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wsk-arbeitsrecht.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3023"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}