Aktuelles

Wir halten Sie fortlaufend mit neuen Entwicklungen im Arbeitsrecht auf dem Laufenden.

Handlungsbedarf für Arbeitgeber: Neues Nachweisgesetz, neue Arbeitgeberpflichten

Am 23.06.2022 hat der Deutsche Bundestag das neue Nachweisgesetz, das zum 01.08.2022 in Kraft tritt, verabschiedet (vgl. BT-Drucks. 20/1636). Dadruch ergibt sich für Arbeitsgeber einer erheblicher Handlungsbedarf bei der Erstellung von Arbeitsverträgen.…

Darlegungs- und Beweislast im Prozess auf Überstundenvergütung

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Verlangt ein Arbeitnehmer die Vergütung von geleisteten Überstunden, muss er vor Gericht zum einen darlegen und beweisen, dass seine geleistete Arbeit seine vertraglich geschuldete „Normalarbeitszeit“ überstiegen oder er sich über diese…

Rechtfertigt ein Datenschutzverstoß am Arbeitsplatz die außerordentliche fristlose Kündigung?

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„Das Lesen einer offensichtlich an einen anderen Adressaten gerichtete E-Mail sowie das Kopieren und die Weitergabe des E-Mail-Anhangs (privater Chatverlauf) an Dritte kann im Einzelfall eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen,…

Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Online-Krankschreibung

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Die Ausstellung einer Online-Krankschreibung kann im Einzelfall nicht ausreichend sein, um damit den Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu veranlassen. Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung  Grundlage jeder Entgeltfortzahlung…

Impfprävention im Bereich einrichtungsbezogener Tätigkeiten – Ein Überblick aus arbeitsrechtlicher Sicht

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Das Coronavirus SARS-CoV-2 hat die Weltbevölkerung immer noch im Griff. Um das Infektionsgeschehen weiter wirksam zu bekämpfen, hat die Bundesregierung beschlossen, besonders gefährdete vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen…

Wann verfällt der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers? Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers bei Langzeiterkrankung des Arbeitnehmers.

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In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, wann der Urlaubsanspruch eines/r Arbeitnehmers/in verfällt. Der Verfall des Urlaubsanspruchs ist zwar in § 7 Abs. 3 BUrlG gesetzlich geregelt, er bedarf jedoch zusätzlich einer europakonformen…

Bundesarbeitsgericht erschwert „Mitnahmeeffekte“ bei Kündigung

Die meisten Arbeitgeber kennen das Phänomen: Ein Mitarbeiter kündigt. Am nächsten Tag flattert eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den Briefkasten. Dieser bedauerlicherweise weitverbreiteten Praxis hat das Bundesarbeitsgericht nun mit…

Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Videokamera lückenlos, dauerhaft und detailliert überwachen und wo sind die Grenzen der Videoüberwachung? Das Thema Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist ein Dauerbrenner in…

Compliance-Verstöße des Arbeitnehmers: Existenzvernichtung droht

Das BAG hat mit aktuellem Urteil vom 29.04.2021 (Az.: 8 AZR 246/20) entschieden, dass ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen die durch die Beauftragung einer auf die Aufklärung von Compliance-Verstößen spezialisierten Anwaltskanzlei verursachten Kosten als Schadensersatz verlangen kann. Damit müssen Arbeitnehmer in solchen Fällen unter Umständen mit existenzvernichtenden Schadensersatzforderungen ihres Arbeitgebers rechnen.

Fristlose Kündigung ohne jeden Grund – mit etwas Glück doch wirksam

Mit einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 12.01.2021, Az.: 2 AZN 724/20) hat sich das BAG mit der Problematik des Nachschiebens von Kündigungsgründen auseinandergesetzt. Das BAG hat dabei die bisherigen Rechtsgrundsätze bestätigt und einige höchst interessante Ausführungen zum generellen Charakter einer Kündigungserklärung getroffen.

EuGH schränkt Rufbereitschaft weiter ein

Mit aktuellem Urteil vom 09.03.2021 (Az.: C-580/19) hat der Europäische Gerichtshof den arbeitszeitrechtlichen Begriff der Rufbereitschaft näher konkretisiert und damit dessen Anwendungsbereich im Ergebnis weiter eingeschränkt. Rufbereitschaft kann nur noch dann bejaht werden, wenn der Arbeitnehmer währenddessen seine Freizeit tatsächlich im Wesentlichen frei gestalten kann. Viele als „Rufbereitschaft“ bezeichnete Arbeitsformen dürften dem nicht genügen.